Fragen und Antworten
Ja, wir melden das Fahrzeug werktags innerhalb von 24 Stunden beim zuständigen Straßenverkehrsamt kostenlos für Sie ab. Auf Wunsch senden wir Ihnen die Abmeldebescheinigung zu.
Jeder bekannte Vorschaden muss unaufgefordert gemeldet werden. Andernfalls könnte der Vertrag für nichtig erklärt werden.
Falls es sich um einen Defekt handelt, der nach abgeschlossenem Ankauf auftritt, entstehen für Sie keinerlei Kosten.
Nach Vertragsabschluss haben Sie gegenüber uns keine weiteren Pflichten, und für Sie bestehen keinerlei Risiken.
Ja, jeder Ankauf eines Fahrzeugs wird bei uns dokumentiert und vertraglich festgehalten.
Eine gültige Hauptuntersuchung (HU) ist für den Ankauf nicht notwendig.
Das Wort „Gebrauchtfahrzeug“ impliziert das, dass am Fahrzeug selbstverständlich auch etwaige Defekte und Gebrauchsspuren vorhanden sein dürfen.
Wie auch Sie sich beim Kauf eines Fahrzeuges Transparenz wünschen, so wünschen wir uns diese auch von unseren Kunden. Vorschäden sind allgemein kein Problem, solange diese vorher ehrlich und offen mit uns kommuniziert werden.